Was die Verordnung (EU) 2025/40 ist und seit wann sie gilt
Die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle — bekannt als PPWR — gilt seit dem 12. August 2026 in der gesamten Europäischen Union und ersetzt die frühere Richtlinie 94/62/EG. Sie betrifft jede Verpackung, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wird, und eine Schmuckschachtel, ein Etui oder ein Beutel sind Verpackungen.
Was das für ein Juweliergeschäft oder eine Marke bedeutet
Wenn Sie ein Schmuckstück in einer Schachtel oder einem Beutel übergeben, geben Sie eine Verpackung in die Hände Ihrer Kundschaft. Die Verordnung verlangt unter anderem, den Schwermetallgrenzwert einzuhalten, bedenkliche Stoffe auf ein Minimum zu reduzieren und dies mit Unterlagen zu belegen.
Für die Verpackung, die Sie bei uns kaufen, liefern wir diese Unterlagen.
Was Sie zu jeder Referenz erhalten
Jedes unserer Produkte hat seine eigene Produkterklärung und EU-Konformitätserklärung, unterzeichnet von MY ECOBOXES, S.L.U. und als PDF auf der Produktseite herunterladbar, in den sechs Sprachen dieser Website. Jede Erklärung enthält:
- Produktidentifikation: Referenz, Beschreibung, Serie, Farbe, Außenmaße und Materialien.
- Ursprungsland.
- Konformität mit der Verordnung (EU) 2025/40 für die zum Datum des Dokuments geltenden Anforderungen.
- Schwermetalle (Art. 5): Die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in der Verpackung und in jedem ihrer Bestandteile überschreitet 100 mg/kg nicht.
- Bedenkliche Stoffe (Art. 5): Ihr Vorhandensein wurde auf ein Minimum reduziert. Die Beschränkungen für PFAS gelten nicht, da die Verpackung nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt ist.
- Konformitätsbewertung durch interne Fertigungskontrolle (Anhang VII); die technische Dokumentation wird 5 Jahre lang für die zuständigen Behörden bereitgehalten.
- Später geltende Anforderungen (Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Kennzeichnung): Sie werden in die Erklärung aufgenommen, sobald sie verbindlich werden.
So laden Sie die Erklärung eines Produkts herunter
Öffnen Sie die Produktseite und suchen Sie die rote Zeile «KONFORMITÄT MIT DER VERORDNUNG (EU) 2025/40 PPWR. PRODUKTERKLÄRUNG» direkt über dem Preis. Ein Klick öffnet das PDF dieser Referenz in der Sprache, in der Sie gerade surfen; Sie können es speichern oder an Ihre Kundschaft oder Ihre Beratung weiterleiten.
Sie können mit den Schmuckschachteln, mit den Etuis oder mit den Beuteln und Tüten beginnen.
Was diese Erklärung nicht ist
- Sie ist kein Zertifikat der Europäischen Union oder einer benannten Stelle: Die Verordnung verlangt für diese Art von Verpackung keines. Sie ist eine Erklärung in alleiniger Verantwortung des Wirtschaftsakteurs — genau der Weg, den die Verordnung vorsieht.
- Sie ersetzt nicht Ihre eigenen Pflichten als Geschäft oder Marke: Registrierung und Zahlung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Ihrem Land bleiben Ihre Aufgabe, ebenso die Verbraucherinformation zur Abfalltrennung für das Produkt, das Sie verpacken.
- Sie deckt keine Veränderungen ab, die Dritte nach der Lieferung an der Verpackung vornehmen.
Wenn Sie mehr brauchen
Wenn Ihre Kundschaft, Ihre Beratung oder eine Behörde weitere Unterlagen zu einer bestimmten Referenz verlangt, schreiben Sie uns an info@myjewelboxes.com mit Angabe der Referenz: Wir antworten mit dem, was die Akte dieses Produkts enthält.
Vielleicht hilft Ihnen auch unsere Seite mit häufigen Fragen.
Diese Seite ist eine allgemeine Information für unsere Kundschaft und stellt keine Rechtsberatung dar.